Brandschutzordnung

I. Einleitung

Diese Brandschutzordnung gibt wichtige Hinweise über das Verhalten zur Gewährleistung eines sicheren Wohnheimbetriebes, zur Vermeidung der Gefährdung von Gesundheit, Eigentum und der Verminderung folgenschwerer Schäden durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall. Die nachstehend angeführten Bestimmungen sind einzuhalten. Das Nichtbefolgen dieser Verpflichtungen kann zivil- und/oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

II. Verantwortlichkeit und zuständige Personen

Für die Brandsicherheit des gesamten Wohnheimes sind folgende Personen zuständig:

  • Brandschutzbeauftragter (BSB) / Heimleiter:
    Ing. Gerald Bertl
    Tel. Nr.: 01 40493 601
  • Stellvertreter-BSB :
    Viktoria Sipos
    Tel. Nr.: 01 40493 602
  • Stellvertreter-BSB:
    Slawomir Kocinsk
    Tel. Nr.: 01 40493 621

Für die Brandsicherheit gelten die „Technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz“ 119 und 120. Die den Brandschutz betreffenden Weisungen dieser Personen sind unverzüglich zu befolgen und alle Wahrnehmungen von Mängeln auf dem Gebiete der Brandsicherheit sind ihnen umgehend bekannt zu geben. Den genannten Personen obliegt die Überwachung und Einhaltung der behördlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen.

III. Allgemeines Verhalten

  1. Ordnung und Sauberkeit sind auch aus Brandschutzgründen einzuhalten.
  2. Der Schließbereich von Brandschutztüren, Fluchtwege und sonstige allgemein zugängliche Stiegen und Gänge sind freizuhalten (von Lagerungen aller Art, wie z. B. Wäscheständer etc.).
  3. Brennbare Abfälle sind aus den Wohn- und Gemeinschaftsräumen zu entfernen und brandsicher aufzubewahren.
  4. Das Lagern von brennbarem Material (z. B. Wäschestücke etc.) an unzulässiger Stelle (Stiegenhäuser, Gänge, Gemeinschaftsräume, Tiefgarage) ist verboten.
  5. Im gesamten Studentenheim sind das Rauchen und der Umgang mit offenem Licht und Feuer verboten. Lediglich im Innenhof ist das Rauchen erlaubt. Die entsprechenden Standaschenbecher befinden sich dort.
  6. Elektrogeräte (mit EC-Genehmigung) dürfen nur mit Genehmigung der Heimverwaltung und nach Anweisung des Brandschutzbeauftragten aufgestellt und in Betrieb genommen werden. Sie sind vorschriftsmäßig instand zu halten und zu bedienen. Bei Verlassen des Zimmers ist sicherzustellen, dass die angeführten Geräte ausgeschaltet sind.
  7. Elektrische Anlagen sind vorschriftsmäßig instand zu halten. Änderungen und Reparaturen dürfen nur durch hierzu befugte Personen vorgenommen werden. Das Herstellen provisorischer Installationen ist verboten.
  8. Brand- und Rauchschutztüren sind ständig geschlossen zu halten, sofern sie nicht Brandfallgesteuert sind. Die bei den Brandschutztüren vorhandenen Selbstschließevorrichtungen dürfen nicht ausgehängt, blockiert oder außer Betrieb gesetzt werden, da dadurch eine leichtfertige Ausweitung eines eventuellen Brandes auf mehrere Brandabschnitte ermöglicht werden kann, was wiederum verheerende Folgen nach sich ziehen kann.
  9. Das Manipulieren der Brandschutztüren gefährdet die Sicherheit der Heimbewohner und kann zivil- und/oder strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
  10. Jede mutwillige oder missbräuchliche Alarmauslösung wird geahndet und der dadurch entstandene Schaden (ein ev. Einsatz der Feuerwehr etc.) dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  11. Im gesamten Studentenheim werden zur Brandbekämpfung Löschhilfen (tragbare Feuerlöscher bzw. Löschdecken in den Küchen) zur Verfügung gestellt.
  12. Genormte Handfeuerlöscher für die erste Löschhilfe sind in allen Stockwerken im Bereich des Aufzugs (bzw. neben dem Haupteingang und in der Tiefgarage) angebracht. Auf jedem Feuerlöscher befindet sich seine entsprechende Bedienungsanleitung. An Feuerlöschern festgestellte Mängel sind den Brandschutzbeauftragten unverzüglich zu melden.
  13. Handfeuerlöscher, Schilder und Hinweiszeichen (für Fluchtwege, Notausgänge etc.), oder Brandmeldeeinrichtungen dürfen weder beschädigt, verstellt, der Sicht entzogen (z.B. durch darüber gehängte Kleidungsstücke), noch missbräuchlich von den vorgeschriebenen Aufstellungsplätzen entfernt oder zweckwidrig verwendet werden. Die im Studentenheim angebrachten Hinweistafeln sind zu beachten.
  14. Im Bereich des Studentenwohnheimes dürfen Fahrzeuge nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Heimverwaltung und nur derart abgestellt werden, dass Verkehrs- und Fluchtwege sowie die Zufahrt von Einsatzkraftfahrzeugen nicht behindert werden.

IV. Verhalten im Brandfall

1. Verhalten bei Brandausbruch:

  • Ruhe bewahren
  • Immer beachten:
    • Alarmieren der Feuerwehr (Notruf 122), erforderlichenfalls den Hausalarm auslösen
    • Retten (soweit dies ohne Gefährdung der eigenen Sicherheit möglich ist)
    • Löschen (soweit dies ohne Gefährdung der eigenen Sicherheit möglich ist)
  • Türen des Brandraumes schließen
  • Stiegenhaus- und Fluchtwegstüren schließen bzw. Brandrauchentlüftung mittels Druckknopfmelder öffnen
  • Aufzüge nicht benutzen
  • Bei Ertönen eines Evakuierungs- bzw. Räumungsalarmes (akustischer Alarm durch die Sirenen der Brandmeldeanlage) sofort das Gebäude verlassen. Falls dies nicht möglich ist:
    • im Raum verbleiben
    • Türen schließen, Fenster öffnen
    • sich den Löschkräften bemerkbar machen
  • Im Falle eines Evakuierungs- bzw. Räumungsalarms (Sirenen) haben alle im Haus Anwesenden das Gebäude in geordneter Weise und unverzüglich zu verlassen und sich zum Sammelplatz zu begeben:
    Der Sammelplatz befindet sich im Hof neben dem Müllraum, in der Strozzigasse 6-8, 1080 Wien (siehe Anhang III: Lageplan Sammelplatz).
    Der Sammelplatz darf erst mit Genehmigung der Einsatzleitung der Feuerwehr verlassen werden (oder mit Genehmigung des Brandschutzbeauftragten, falls kein Feuerwehreinsatz stattgefunden hatte). Bitte achten Sie beim Verlassen des Studentenwohnheims auf den Straßenverkehr!

2. VERHALTEN WÄHREND DES BRANDES:

  • Der Feuerwehr sind die Zufahrten und Zugänge zu öffnen. Die Feuerwehr ist örtlich einzuweisen und auf eventuell vermisste Personen, auf Personen im Rollstuhl usw. hinzuweisen.
  • Rettungsversuche nur nach Anweisung der Einsatzkräfte durchführen (dabei sind Gesundheit und Leben nicht zu gefährden).
  • Prinzipiell ist immer nach unten zu flüchten. Verqualmte Fluchtwege sind unpassierbar und nicht zu benützen.
  • Sind alle Fluchtwege abgeschnitten, so ist das vom Brandherd am weitesten entfernte Zimmer aufzusuchen. Die Türen sind zu schließen, die Fenster zu öffnen und es soll um Hilfe gerufen werden. Brennt es im Stockwerk unterhalb, so sollen die Fenster geschlossen bleiben.
  • Bei der Brandbekämpfung ist folgendes zu beachten:
    • Den Löschstrahl nicht in Rauch und Flammen, sondern direkt auf die brennenden Gegenstände richten.
    • Leicht brennbare Gegenstände aus der Nähe des Brandes entfernen.
    • Für die Tätigkeit der Einsatzkräfte Platz machen und deren Anordnungen Folge leisten.

3. MASSNAHMEN NACH DEM BRAND:

  • Vom Brand betroffene Räume nicht betreten. Betroffene Gebäude dürfen erst nach der Freigabe der Feuerwehr betreten werden (oder mit Genehmigung des Brandschutzbeauftragten, falls kein Feuerwehreinsatz stattgefunden hatte).
  • Benutzte Handfeuerlöscher und sonstige Löschanlagen dürfen erst nach Wiederbefüllung bzw. nach Instandsetzung und Überprüfung durch dafür Befugte oder durch den Brandschutzbeauftragten an ihre Standorte gebracht werden.
  • Alle Wahrnehmungen, die zur Ermittlung der Brandursache dienen können, dem Einsatzleiter der Feuerwehr, dem Heimleiter oder dem Brandschutzbeauftragten bekannt geben.
  • Konnte ein kleiner Brand selbstständig gelöscht werden, ist in jedem Fall der Brandschutzbeauftragte umgehend zu verständigen.

Anhang I.

Brandschutzabschnitt Tiefgarage Strozzigasse 6-8, 1080 Wien

Für den Brandschutz in der Tiefgarage Strozzigasse 6-8, 1080 Wien gelten die Hinweise der Brandschutzordnung für das Studentenheim “Friedrich Funder“ der STUWO AG Strozzigasse 6-8, 1080 Wien.
Zur Vermeidung gesundheitsgefährdender Luftschadstoffe, der Gefährdung von Leben und Gesundheit von Personen durch Brand oder einer ev. Brandausbreitung ist in der Tiefgarage besonders darauf zu achten, dass

  • ein unnötiger Standlauf der Kfz-Motoren, offene Flammen, Rauchen etc. verboten sind.
  • Fahrzeuge nur auf den gekennzeichneten Parkflächen abgestellt werden dürfen.
  • der Garagenbereich, die Fluchtwege und Sicherheitsschleusen von Lagerungen aller Art freizuhalten sind (wie z.B. keine Reifeneinlagerungen, kein Abstellen von Benzinkanistern außerhalb des PKWs etc.).
  • die Brandschutztüren und die Brandschutzeinrichtungen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden dürfen bzw. nicht verstellt oder blockiert werden dürfen.
  • die Brandschutztüren mittels Selbstschließvorrichtung geschlossen zu halten sind, jedoch nicht zugesperrt werden dürfen.
  • weder mit Elektrofahrzeugen noch mit gasbetriebenen Fahrzeugen im Garagenbereich gefahren werden darf.

Alle vier Stiegenhäuser des Friedrich Funder Studentenheimes sind als Fluchtwege aus der Garage vorgesehen. Diese führen alle in den Innenhof, wo sich der Sammelplatz befindet. Über den Zufahrtsweg der Garage erreicht man die Strozzigasse.
Im Brandfall Obacht auf den hier stattfindenden Straßenverkehr geben.

Anhang II.

Verhalten im Brandfall

Anhang III.

Sammelplatz

 

 

 

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