Haustierordnung

Grundsätze für Haltung von Haustieren im Studentenheim STUWO Smart Living Graz der STUWO AG

  • Jedes in der STUWO Smart Living Graz zu haltende Haustier muss grundsätzlich bei der Bewerbung angegeben werden. Entsprechende ist für die Haltung des Haustieres ein monatliches Entgelt zu entrichten.

  • Bei Tierhaltung ist eine Haftpflichtversicherung zwingend nachzuweisen.

  • In der STUWO Smart Living Graz gelten die in Österreich geltenden Bestimmungen zur Tierhaltungen und die entsprechenden Verordnungen der Stadt Graz und des Landes Steiermark.

  • Jedes Tier muss eindeutig vom Besitzer gekennzeichnet sein, um Verwechslungen auszuschließen.

  • Das Züchten und der Handel von Tieren sind strengstens untersagt und führen zur Anzeige sowie zur sofortigen Auflösung des Benützungsvertrages.

  • Das Quälen und mutwillige Töten von Tieren sowie das Ausüben von Tierversuchen ist strengsten untersagt und führt zur Anzeige sowie zur sofortigen Auflösung des Benützungsvertrages.

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN ZUR TIERHALTUNG

IMPFUNGEN

  • Die gehaltenen Tiere müssen sämtliche vorgeschriebenen Impfungen aufweisen, sowie entwurmt sein. Eine ausreichende Immunisierung wird vorausgesetzt.

  • Ein gültiger Impfpass muss bei Einzug vorgezeigt werden.

HYGIENE

  • Sämtliche Verunreinigungen, wie Kot, Urin, Erbrochenes usw. müssen unverzüglich und ordnungsgemäß beseitigt werden. Das Entsorgen von Kot und Streu über die Toiletten ist untersagt.

  • Das sofortige Beseitigen von Futter bzw. Futterresten in den Wohneinheiten und in den Gemeinschaftsbereichen muss aus Gründen der Hygiene unverzüglich und ordnungsgemäß erfolgen.

  • Das Verweilen der Tiere auf Mobiliar und in den Gemeinschaftsbereichen ist nicht gestattet. Der Aufenthalt der Tiere in den Gemeinschaftsküchen ist ebenfalls untersagt.

  • Das Mitbringen der Tiere in den Fitnessbereich ist aus Gründen der Hygiene und der Sicherheit nicht zulässig.

HUNDEHALTUNG

  • Laut der Grazer Hundeabgabeordnung ist das Halten von Hunden - unabhängig von der Größe des Hundes - steuerpflichtig. Zur Anmeldung eines Hundes der Hundehalter innerhalb von vier Wochen verpflichtet, wenn er einen über drei Monate alten Hund in der Stadt Graz hält.

  • Hundebesitzer, die in Graz in den letzten fünf Jahren keinen Hund angemeldet hatten, müssen einen Hundekundenachweis vorweisen. Der vierstündige Hundekurs wird vom Amtstierarzt abgehalten und kostet 40,80 Euro. Wird kein Hundekundenachweis vorgelegt verdoppelt sich die Hundeabgabe.

  • Für die Hundehaltung gelten Mindestanforderungen, die auf der Homepage der Stadt Graz abzurufen sind.

  • Die elektronische Kennzeichnung des Hundes (Chip) wird vorausgesetzt.

  • Die Haltung von mehr als einem Hund in einer Wohneinheit ist unzulässig.

  • Das Halten von Hund und Katze innerhalb einer Wohneinheit ist grundsätzlich nicht zulässig.

  • Es dürfen nur gut sozialisierte Hunde in der STUWO Smart Living Graz gehalten werden. Bei Verhaltensauffälligkeit behalten wir uns weitere Schritte vor.

  • Die Haltung von Hunden ist bis zu ca. 45 cm Widerristhöhe zu beschränken. In Einzelfällen kann die Haltung von Hunden bis zu einer Widerristhöhe von maximal 60 cm gestattet werden.

  • Das Führen der Hunde an der Leine, sowie das Tragen eines Maulkorbes in der STUWO Smart Living Graz ist bis auf die Wohneinheiten verpflichtend.

  • Das Waschen der Hunde in den Wohneinheiten ist untersagt. Hierfür gibt es eigens dafür ausgewiesene Bereiche.

  • Für Hunde gib es in der Stadt Graz eine Anzahl von Hundezonen- und wiesen sowie über 500 Sackerlspender für Hundekot.

KATZENHALTUNG

  • Für die Katzenhaltung gelten Mindestanforderungen, die über die Homepage der Stadt Graz abzurufen sind.

  • Die elektronische Kennzeichnung der Katze (Chip) wird vorausgesetzt.

  • Die Haltung von mehr als zwei Katzen in einer Wohneinheit ist unzulässig.

  • Das Halten von Katze und Hund innerhalb einer Wohneinheit ist grundsätzlich nicht zulässig.

  • Es dürfen nur gut sozialisierte Katzen in der STUWO Smart Living Graz gehalten werden. Bei Verhaltensauffälligkeit behalten wir uns weitere Schritte vor.

  • Bei der Haltung von Katzen ist ein Fensternetz aus Sicherheitsgründen anzubringen. Diese Fensternetze können vom Bewohnerüber die Verwaltung bezogen werden. Die Befestigung am Fenster erfolgt ausschließlich durch die Heimverwaltung. Entsprechende Material- und Arbeitskosten werden dem Halter verrechnet.

  • Für Katzen usw. muss im Apartment vom Tierhalter selbst ein ordnungsgemäßer und rein zu haltender Platz für die Verrichtung der Notdurft bereitgestellt werden.

 

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