Infoblatt

Liebe Bewohnerin, lieber Bewohner,

herzlich willkommen im Studentenheim Triester Straße der STUWO AG!

Wir freuen uns, dass du den Entschluss gefasst hast, deine Studienzeit bzw. einen Teil davon in unserem Wohnheim zu verbringen. Um sich rasch in dein neues Zuhause einzuleben, bitten wir die untenstehenden Informationen sowie die Hausordnung aufmerksam durchzulesen.

Unser Heim bietet dir eine Reihe von Annehmlichkeiten, wie beispielsweise Sauna, Sanarium, Fitnessraum, Begegnungszonen auf jeder Etage, Studierräume und einen Musik(Übungs-)raum, Fahrradabstellraum, Internet- sowie Kabel-TV-Anschluss ohne zusätzliche Kosten. In jedem Zimmer gibt es zudem eine regelmäßige Reinigung.
Daher gilt es sich auch an gesetzliche Bestimmungen und Heimvorschriften zu halten! Dies ermöglicht auch ein reibungsloses Zusammenleben der rund 285 Studierenden, die bei uns hier untergebracht sind. Ohne gegenseitige Rücksichtnahme und verbindliche Verhaltens- und Hausregeln geht es nicht, um das Gemeinschaftsleben für alle Bewohner so angenehm wie möglich zu gestalten
Nachfolgend haben wir eine Liste von Sachverhalten zusammengefasst, die wir dich bitten zu beachten. Solltest du abschließend noch Fragen haben, so ist dir die Heimverwaltung während der Büroöffnungszeiten gerne behilflich.

I. Diverse Informationen zum Haus

1. Öffnungszeiten des Verwaltungsbüros

Für Fragen, Anregungen, Wünsche oder Beschwerden stehen wir dir gern zu den unten genannten Zeiten persönlich zur Verfügung. Du findest die aktuellen Öffnungszeiten zudem immer an der Bürotür bzw. der Glastür davor veranschlagt sowie im Internet unter http://www.stuwo.at/de/kontakt/ => Wien 1100, Triester Straße.
Ab 1. Oktober 2018 gelten folgende Öffnungszeiten:

  • Montag: 
    09.00 - 11.00 Uhr
  • Dienstag:
    12.00 - 14.00 Uhr
  • Mittwoch:
    09.00 - 11.00 Uhr
  • Donnerstag:
    12.00 - 14.00 Uhr
  • Freitag:
    09.00 - 11.00 Uhr

Beachte bitte, dass wir keinen Portiers- bzw. Rezeptionsdienst haben. Das heißt, dass du uns nur zu den Öffnungszeiten persönlich antriffst. Am Wochenende ist das Büro nicht besetzt. Individuelle Terminabsprachen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich, müssen aber vorher persönlich, telefonisch oder elektronisch vereinbart werden. In dringenden Fällen erreichst du uns tagsüber telefonisch unter folgt oder per Mail unter triesterstrasse@stuwo.at. Für schriftliche Meldungen halten wir einen Verwaltungspostkasten (braun!) rechts neben der Glastür bereit.

Für Notfälle oder bei technischen Problemen wendest du dich bitte an die Heimverwaltung oder, sowie außerhalb der Bürozeiten, verständigst du bitte einen unserer Haustechniker. Für Schadensmeldungen gibt es ein Infoboard (wird noch bekannt gegeben, wo dieser sich genau befinden wird). Die Infotafel wird in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Außerdem hast du die Möglichkeit, Schäden via Email an triesterstrasse@stuwo.at Betreff: Schadensmeldung zu melden. Wir behalten uns je nach Dringlichkeit der Meldung vor, die Schäden an den darauffolgenden Werktagen zu reparieren.

2. Räumlichkeiten und Schlüssel

Ihr Wohnheimschlüssel sperrt folgende öffentliche Bereiche: wird noch bekannt gegeben.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit befindet sich ein Tresor für Wertsachen in Ihrem Zimmer. Bitte verwenden Sie diesen.

Wie funktioniert er?

  • Denken Sie sich einen Code (Zahlenkombination) mit mindestens drei, maximal acht Zahlen aus.
  • Öffnen Sie den Safe (er sollte offen sein).
  • Drücken Sie den roten Stift/Taste an der hinteren Seite der Tresortüre.
  • Drei Töne sind zu hören  und das gelbe “LED”-Licht leuchtet auf.  Innerhalb von 20 Sekunden können Sie nun Ihre Zahlenkombination eingeben.
  • Bestätigen Sie den eingegebenen Code mit der “A”-Taste.
  • Das grüne “LED”-Licht leuchtet erneut auf und bestätigt die erfolgreiche Programmierung.

Wie kann der Safe wieder geöffnet werden?:

  • Geben Sie den Code ein und bestätigen Sie mit der “B”-Taste.
  • Das grüne Licht leuchtet auf und Sie haben 5 Sekunden Zeit, den Safe zu öffnen.

3. Zimmernummer und Telefon

Die kompliziert anmutende Zimmernummerierung ist im Grunde ganz einfach:

  • die erste Stelle bezeichnet die Stiege (2),
  • die zweite Stelle das Stockwerk (2-5),
  • die nächsten zwei Stellen die fortlaufende Zimmernummer in dieser Stiege,
  • die letzte Stelle bezeichnet den Platz im jeweiligen Zimmer(-appartement; 1 = links, 2 = rechts).

4. Kostenlose Notrufe:

  • 122 – Feuerwehr
  • 133 – Polizei
  • 144 – Rettung

5. Weitere Notruftelefonnummern:

  • 141 – Ärztefunkdienst
  • Zahnärzte: 01 / 512 20 78
  • Apothekendienst: 1455 (östereichweit)
  • Vergiftungszentrale: 01 / 406 43 43
  • Krankentransporte:
    • Arbeiter-Samariter-Bund: 01 / 891 44
    • Johanniter-Unfall-Hilfe: 01 / 476 00-0
    • Rotes Kreuz: 52 144
    • Grünes Kreuz: 767 88 99
  • Opfernotruf: 0800 / 112 112 (kostenfreie Beratung)

6. Das nächstgelegenen Wachzimmer (Polizei-Dienststelle) befindet sich in der Van-der-Nüll-Gasse 11.
 

7. Poststücke

Ihre Poststücke werden gerne von uns entgegengenommen. Ausgenommen davon sind entgeltpflichtige Paketlieferungen. Wenn ein Paket für Sie gekommen ist, informieren wir Sie mittels einer Kurznotiz in Ihrem Postkasten. Die Ausgabe der Poststücke erfolgt nur zu den Öffnungszeiten der Verwaltung. Sollten Sie Ihr Paket zu dieser Zeit nicht abholen können, nehmen Sie telefonisch zu uns Kontakt auf. Die Pakete können nicht automatisch in Ihr Zimmer gebracht werden.

Das nächstgelegenen Postamt befindet sich in der BAWAG P.S.K. Filiale und Post, Sonnleithnergasse 53, 1100 Wien.

8. Netzwerk und Internet

Genaueres - folgt 

9. Heizung und richtige Lüftung

Die zu öffnenden Kipp- und Drehfenster in Ihren Räumlichkeiten sind mit einer automatischen Frischluftzufuhr (oberhalb des Fensterrahmens) ausgestattet. Du kannst und solltest daher bitte bei Verlassen des Zimmers die Fenster geschlossen halten (siehe auch Heimstatut). Im Winterbetrieb ist eine wirksame Stoßlüftung empfehlenswert: am besten dreimal täglich, fünf bis zehn Minuten lüften.
Die Bäder im Heim Triester Straße sind Innenbäder und haben keine Fensterbelüftung. Mit dem Einschalten des Lichtes neben der Tür geht der Belüftungsventilator automatisch an. Du kannst diesen nach dem Benützen des Badezimmers laufen lassen und das Licht separat direkt an der Spiegelleuchte ausschalten. Wirksam bei starkem Dampf und gegen Schimmelbildung ist zudem das kalte Nachspülen nach dem Duschen.

10. Waschküche

Die Waschküche befindet sich auf der 4. Etage des Wohnheimes. Beschreibung / Kosten folgt

11. Sauna, Sanarium und Fitnessraum

Der Saune-Bereich befinet sich in der 2. Etage und den Fitnessraum findet du in der 3. Etage. Der Fitnessraum ist  durchgehend für euch geöffnet. (bitte Nachtruhe beachten!) Die Betriebszeiten der Sauna findest du als Aushang im Infozentrum/Foyer und an der Tür der Sauna veranschlagt.
Die hier installierten Notrufleitungen sind – wie der Name schon sagt – ausschließlich für Notfälle gedacht! In den Räumlichkeiten gibt es eine begrenzte Anzahl an Spinde. Wir bitten euch daher, die Spinde nicht unnötig zu blockieren, wenn ihr die Sauna oder das Sanarium nicht benutzt.
Für die Sauna und das Sanarium sind folgende Öffnungszeiten festgelegt:

  • Dienstag 18.00 - 22.00 Uhr
    Frauen
  • Mittwoch 18.00 - 22.00 Uhr
    Männer
  • Donnerstag 18.00 - 22.00 Uhr
    Frauen sowie Männer
  • Freitag & Wochenende 
    Geschlossen

12. Versicherungen

Das Abschließen einer Haushaltsversicherung ist nicht zwingend notwendig. Teilweise kann aber bei der Meldung des Nebenwohnsitzes hier am Standort die Versicherung des elterlichen Haushaltes diesen mitversichern. Dies ist bitte individuell abzuklären. Bei Meldung eines Hauptwohnsitzes steht es euch frei, eine zusätzliche Haushaltsversicherung abzuschließen.

II. Weitere Regeln und Grundsätze zur Benutzung des Hauses

  • Im ganzen Haus herrscht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist laut Gesetz an allen öffentlichen Orten – so auch in allen Gemeinschaftsräumen des Studentenheimes – strengstens untersagt! Raucher haben die Möglichkeit, die speziell ausgewiesenen Raucherinseln im Innenhofbereich sowie auf den Balkonen und Terrassen zu benutzen.
  • Wir machen euch ebenso darauf aufmerksam, dass auch bei Beschädigungen der Wände oder Möbeln in eurem Zimmer ein Kostenbeitrag von der Kaution einbehalten wird! Wir ersuchen euch daher, VOR der Verschönerung eures Zimmers – ob mit Postern, Bildern, Regalen, Spiegeln etc. – mit der Heimverwaltung diesbezüglich Rücksprache zu halten.
  • Eine Weitergabe eures Wohnheimschlüssels an Dritte ist strengstens untersagt. Der Verlust des Wohnheimschlüssels ist der Heimverwaltung umgehend mitzuteilen. Anfallende Kosten für defekte oder verlorene Schlüssel sowie die damit notwendigerweise verbundenen Zusatzkosten für Änderungen in der Schließanlage (z.B. Schlossaustausch) gehen zu euren Lasten.
    Der Übernahme von Zimmern und Schlüsseln durch dritte Personen können wir nur in Ausnahmefällen und dann auch nur bei schriftlicher Bestätigung zustimmen. Gleiches gilt bei Zimmer- und Schlüsselrückgaben. Sowohl beim Einzug, als auch beim Auszug wird das Zimmer mit euch gemeinsam besichtigt und kontrolliert. Sollten gegebenenfalls Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten in den Zimmern notwendig sein, werden diese im Ein- bzw. Auszugsprotokoll schriftlich festhalten. Sollten in diesem Zusammenhang Kosten zu euren Lasten anfallen, möchten wir diese mit euch persönlich besprechen.
  • Für Ein-, Um- und Auszüge sind grundsätzlich und im Vorhinein individuelle Termine mit der Heimverwaltung zu vereinbaren.
    Ein-, Um- und Auszüge sind Montag bis Donnerstag nach 17 Uhr, Freitag nach 14 Uhr sowie am Wochenende nicht möglich.
    Bei internen Umzügen bitten wir euch zur Kenntniss zu nehmen, dass durch die zusätzlich anfallende Grundreinigung ein Unkostenbeitrag von EUR folgt eingehoben wird.
  • Die wöchentliche Reinigung der Zimmer wird nach einem periodischen Reinigungsplan durchgeführt. Diese wöchentliche professionelle Reinigung durch unser Personal dient der Erhaltung unseres Objektes und ist durch die vertragliche Übereinkunft mit euch als Bewohner bindend! Den aktuell gültigen Plan dazu findet ihr im Infozentrum. Unser Reinigungsteam ist bemüht, soweit wie möglich Rücksicht auf eure Bedürfnisse zu nehmen. Ihr solltet jedoch unseren Damen die Arbeit nicht durch verstreut umherliegende Gegenstände erschweren.
    Das Reinigungspersonal ist zudem angewiesen, offen vorgefundene Zimmer nach der Reinigung ausnahmslos zu verschließen.
  • Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Gemeinschaftseinrichtungen – im Besonderen die Küchen samt Geräten und gegebenenfalls Geschirr – pfleglich zu behandeln sind und so sauber zurückgelassen werden, wie man sie selbst vorfinden möchte. Wir stellen euch hochwertige Geräte zur Verfügung und bitten euch in eurem eigenen und im Gemeinschaftsinteresse, diese in gutem Zustand zu erhalten. Keinesfalls dürfen Küchengeräte und Geschirr aus den Küchen entfernt werden! Für die Reinigung des Geschirrs ist selbst Sorge zu tragen. Ebenfalls sind nach dem Kochen und Essen die Herdfläche sowie die Tische abzuwischen.
  • Lebensmittel im Zimmer und im Lebensmittelfach sind in geschlossenen Behältern aufzubewahren! In eurem eigenen Interesse solltet ihr das Küchenfach regelmäßig auf verdorbene Lebensmittel überprüfen und diese entfernen. Andernfalls ist unser Reinigungsteam angewiesen, verdorbene Lebensmittel zu entsorgen – vor allem während der Urlaubszeit. Sollte es wider erwartend zu einem Schädlingsbefall kommen, werden die Kosten der Schädlingsbekämpfung, welche über das normale Haushaltsmaß hinausgehen, dem Verursacher weiterverrechnet.
  • Übergehende Mistkübel sind im Müllraum zu entleeren. Beachtet bitte, dass wir im Heim Triester Straße Mülltrennung praktizieren, d.h. Plastik, Metall, Papier und Glas vom restlichen Müll getrennt entsorgt wird. Nutzet bitte die dafür vorgesehenen Mülltonnen!
  • Für den Besuch der Sauna ist zu beachten, dass eine Benutzung grundsätzlich nur ab zwei Personen gestattet ist!
  • Die Haltung von Haustieren ist bei uns im Studentenwohnheim Triester Straße nicht gestattet. Dazu zählen auch
    • Kleintiere wie Fische (= KEINE Aquarien/Terrarien/Aquaterrarien!), Hamster, Mäuse, Spinnen und ähnliche untypische Hausgenossen.
  • Das Abstellen der Fahrräder ist im Studentenwohnheim ausschließlich in den Fahrradräumen (in der Garage) erlaubt. Das Abstellen der Räder im Foyer, Innenhof, den Gängen und Zimmern ist untersagt (Bodenbelag!). Im Haus abgestellte Fahrräder werden in Verwahrung genommen und sind auszulösen. Schäden an Fußböden und Wänden werden dem Besitzer in Rechnung gestellt.

III. Ergänzungen und Hinweise zum Heimstatut

Grundsätzlich habet ihr euch mit Vertragsunterzeichnung auch verpflichtet, die Regelungen des Heimstatuts einzuhalten. Hier findet ihr noch einige Ergänzungen und gezielte Hinweise dazu, im Besonderen zu Absatz IV.  Punkten 1 – 15:

Jeder Heimbewohner haftet für die von ihm verursachten Schäden. Für Schäden im Zweibettzimmer haften beide Heimbewohner zur ungeteilten Hand, wenn sich der Verursacher nicht feststellen lässt. Dies betrifft auch die Gemeinschaftsräumlichkeiten. Wenn ein Schaden durch unsachgemäße oder unvorsichtige Nutzung durch die Bewohner entsteht, behalten wir uns vor, die Sanierungs- und Reparaturkosten an die betreffende Gemeinschaft zu verrechnen, wenn sich der Verursacher nicht feststellen lässt.
Bitte bedenket, dass ihr als Nutzer von (Gemeinschafts-)Räumlichkeiten nicht nur eine aktive Verantwortung haben, sondern auch eine passive. Damit meinen wir, dass ihr auch eure Mitbewohner auf unsachgemäße Verwendung von Einrichtungsgegenständen oder der Räumlichkeiten darauf hinweisen solltet. Sollte einem solchen Hinweis nicht gefolgt werden, habt ihr die Möglichkeit dies der Heimverwaltung anzuzeigen!

1. Nachtruhe (Punkt 3., Abs. IV, Heimstatut)

Wir bitten euch, die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr unbedingt einzuhalten. Während dieser Zeit ist unnötige Lärmerzeugung zu vermeiden, die Fernseh- und Radiogeräte sind auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Nicht alle Ihrer Mitbewohner möchten spätabends von euch akustisch „beglückt“ werden.

2. Besucher und Meldepflicht (Punkt 15., Abs. IV, Heimstatut)

Vergesst bitte nicht, nach Einzug im Heim der polizeilichen Meldepflicht nachzukommen. Meldezettel bekommt ihr von der Heimverwaltung, dieser muss unsererseits (als Unterkunftgeber) auch unterfertigt werden. Nähere Informationen zur Meldung findet ihr auch im Intranet.

  • Bezirksamt Favoriten - 10. Bezirk / Registration office 10th district
    AT 1100 Wien, Laxemburger Straße 43-45
    Parteienverkehrszeiten / Business hours: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8 bis 13 Uhr und Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr

Ihr könnt tagsüber gerne Gäste empfangen; vergesst aber nicht, auf eure Mitbewohner Rücksicht zu nehmen. Falls jemand bei euch übernachtet, ist davon unbedingt die Heimleitung vorher in Kenntnis zu setzen. Gästeübernachtungen können via Mail an triesterstrasse@stuwo.at oder in eine Liste im Verwaltungsbüro angemeldet werden. Übernachtungen können max. bis zu drei Nächten und maximal für eine Person genehmigt werden (österreichisches Meldegesetz!).

Beachtet bitte außerdem die folgende Information zum Meldegesetz:
Das Meldegesetz sieht vor, dass ihr euch spätestens nach 3 (Werk-)Tagen beim zuständigen Magistrat ANGEMELDET haben müsst. Ebenso müsst ihr bei AUSZUG aus dem Heim die ABMELDUNG 3 (Werk-)Tage im Voraus oder bis spätestens 3 (Werk-)Tage danach, vornehmen – ACHTUNG: ein Nebenwohnsitz wird NICHT automatisch abgemeldet. Auch bei internen UMZÜGEN müsst ihr euch von dem einen Zimmer ABMELDEN und unter der neuen Zimmernummer ANMELDEN.

Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, muss mit Strafen rechnen:

Strafbestimmungen § 22 (1)*
Wer

  1. die ihn treffende Meldepflicht nach den §§ 3, 4, 5 oder 6 nicht erfüllt oder
  2. eine Anmeldung vornimmt, obwohl keine Unterkunftnahme erfolgt ist oder
  3. eine Abmeldung vornimmt, obwohl die Unterkunft nicht aufgegeben werden soll oder
  4. bei einer An-, Ab- oder Ummeldung unrichtige Identitätsdaten (§ 1 Abs. 5) angibt oder
  5. als Inhaber eines Beherbergungsbetriebes oder als dessen Beauftragter Gästeblätter
    unvollständig ausfüllt (§ 7 Abs. 5), gegen die Vorschriften des § 10 Abs. 1 oder 6 über  
    die Führung der Gästeblattsammlung verstößt oder der Meldebehörde oder einem
    Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes trotz Verlangens nicht Einsicht in die
    Gästeblattsammlung gewährt oder
  6. als Meldepflichtiger gegen seine Verpflichtung nach § 12 Abs. 1 verstößt oder
  7. als Unterkunftgeber gegen seine Verpflichtung nach § 12 Abs. 2 verstößt oder
  8. gegen § 16a Abs. 5a verstößt,

begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, zu bestrafen. In Fällen der Z 8 kann neben der Verhängung einer Geldstrafe auch über den Entzug der Abfrageberechtigung gemäß § 16a Abs. 5 für die Dauer von höchstens sechs Monaten erkannt werden, wenn dies erforderlich erscheint, um den Betroffenen von weiteren gleichartigen Verwaltungsübertretungen abzuhalten.

Beachtet  bitte:
Das Meldeformular kannst du online ausdrucken, den zur Anmeldung notwendigen Stempel samt Unterschrift des Unterkunftgebers = STUWO AG, erhälst du in der Verwaltung. Zur Abmeldung ist keine Bestätigung seitens des Unterkunftgebers notwendig.

*Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen (Meldegesetz 1991 - MeldeG) BGBl. Nr. 9/1992 idF BGBl. I Nr. 135/2009

3. Brandschutzvorschriften

In unserem Haus befinden sich (fast ausschließlich) Brandschutztüren. Sämtliche selbstschließende Türen, aber auch eure Zimmertüre sind eben solche. Brandschutztüren und Brandabschnittstüren sind unbedingt geschlossen zu halten. Das Blockieren der Türen durch Keile oder ähnliche Gegenstände sind im Brandfall sicherheitstechnische Todsünden. Auch das Aushängen der automatischen Türschließer ist verboten und im Schadensfall strafrechtliche verfolgbar.

Für widerrechtlich bzw. willkürlich ausgelöste Fehlalarme

Im Wiederholungsfall behält sich die Heimleitung zudem vor, das Nutzungsverhältnis gemäß Heimstatut zu beenden!

4. Die Heimvertretung

Besonders wichtig für die Wahrnehmung eurer Interessen vor Ort ist die Heimvertretung, welche neben der Gestaltung eines aktiven, gesellschaftlichen Lebens im Heim auch zahlreiche andere Aufgaben und Rechte inne hat, und euch als BewohnerIn gegenüber dem Heimträger und der Heimverwaltung vertritt.

Die Bewohnerinnen und Bewohner des Studentenwohnheimes wählen dabei alljährlich - im Herbst - für das nächste Studienjahr eine Heimvertretung von min. 3 Personen aus eurer Mitte und deren Vorsitzenden. Infos zur amtierenden Heimvertretung findet ihr im Intranet.

*Ihr habet die Hausordnung mit Vertragsunterzeichnung bzw. Unterzeichnung des Einzugprotokolles zur Kenntnis genommen bzw. dieser zugestimmt. Diese ist daher rechtlich bindend.

**Ihr habt das Heimstatut mit Vertragsunterzeichnung zur Kenntnis genommen bzw. diesem zugestimmt. Dieses ist daher rechtlich bindend.

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