STUWOnet
Liebe Bewohnerin, lieber Bewohner,
herzlich willkommen im Studentenheim Seestadt Aspern der STUWO AG!
Wir freuen uns, dass Sie den Entschluss gefasst haben, Ihre Studienzeit bzw. einen Teil davon in unserem Wohnheim zu verbringen. Um sich rasch in Ihr neues Zuhause einzuleben, bitten wir die untenstehenden Informationen sowie die Hausordnung aufmerksam durchzulesen.
Unser Heim bietet Ihnen eine Reihe von Annehmlichkeiten, wie beispielsweise Sauna, Sanarium, Fitnessraum, Aufenthaltsräume, Studierräume und Musik(Übungs-)räume, Fahrradabstellraum, Internet- sowie Kabel-TV-Anschluss ohne zusätzliche Kosten. In jedem Zimmer gibt es zudem eine regelmäßige Reinigung (alle 2 Wochen, verpflichtend).
Daher gilt es sich auch an gesetzliche Bestimmungen und Heimvorschriften zu halten! Dies ermöglicht auch ein reibungsloses Zusammenleben der rund 300 Studierenden, die bei uns hier untergebracht sind. Ohne gegenseitige Rücksichtnahme und verbindliche Verhaltens- und Hausregeln geht es nicht, um das Gemeinschaftsleben für alle Bewohner so angenehm wie möglich zu gestalten
Nachfolgend haben wir eine Liste von Sachverhalten zusammengefasst, die wir Sie bitten zu beachten. Sollten Sie abschließend noch Fragen haben, so ist Ihnen die Heimverwaltung während der Büroöffnungszeiten gerne behilflich.
Für Fragen, Anregungen, Wünsche oder Beschwerden stehen wir Ihnen zu den unten genannten Zeiten gerne persönlich zur Verfügung. Sie finden die aktuellen Öffnungszeiten zudem immer an der Bürotür bzw. der Glastür davor veranschlagt sowie im Internet unter http://www.stuwo.at/de/kontakt/ => Wien 1220, Seestadt Aspern.
Ab 1. September 2018 gelten folgende Öffnungszeiten:
Beachten Sie bitte, dass wir keinen Portiers- bzw. Rezeptionsdienst haben. Das heißt, dass Sie uns nur zu den Öffnungszeiten persönlich antreffen. Am Wochenende ist das Büro nicht besetzt. Individuelle Terminabsprachen außerhalb der Öffnungszeiten sind möglich, müssen aber vorher persönlich, telefonisch oder elektronisch vereinbart werden. In dringenden Fällen erreichen Sie uns tagsüber telefonisch unter +43 1 890 85 00 od. per Mail unter seestadt@stuwo.at.
Für Notfälle oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an die Heimverwaltung.
Alle Stiegen können über die Höfe oder über das Garagenniveau betreten werden. In jeder Stiege stehen Aufzüge zur Verfügung. Ihr Wohnheimschlüssel sperrt folgende öffentliche Bereich: Haupteingang, kleine Tür neben Garageneinfahrt, Fahrradabstellraum, Ihre Zimmertür sowie Ihren Postkasten. Der Chip sperrt alle Eingänge im Erdgeschoss, Ihre Appartementtür, Fitnessraum, Musikproberaum und die Waschküche.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit befindet sich ein Tresor für Wertsachen in Ihrem Zimmer. Bitte verwenden Sie diesen.
Wie funktioniert er?
Wie kann der Safe wieder geöffnet werden?:
Die kompliziert anmutende Zimmernummerierung ist im Grunde ganz einfach:
Mit dem in Ihrem Zimmer befindlichen Telefon (das ist auch Ihre Verbindung zur Sprechanlage) können Sie jederzeit erreicht werden. Die Telefonnummer (+43 1 231460 + DW = fünfstellige Zimmernummer) finden Sie direkt auf dem Apparat, wenn Sie den Hörer abheben.
Für externe Telefonate benötigen Sie eine Wertkarte, die Sie in zwei ausgesuchten Trafiken (Adressen siehe Infocenter) erhalten. Interne Gespräche sind durch Wählen der fünfstelligen Zimmernummern (z.B. Zimmer 1.111.1 = 11111) möglich. Auch die Verwaltung erreichen Sie kostenlos über Ihr Zimmertelefon (extern +43 1 23 14 50 und intern 10). Besucher können am Haupteingang über die Gegensprechanlage mit der Zimmernummer direkt Ihr Zimmertelefon anwählen. Die Zimmernummern sind in der Sprechanlage aufgelistet gespeichert – bitte mit Pfeiltaste suchen und wählen ODER direkt die fünfstellige Zimmernummer eingeben! Zeigt Ihr Display des Zimmertelefons die Nr. „5555“ an, sind Sie mit der Sprechanlage beim Haupteingang verbunden. Um den Türöffner zu betätigen, wählen Sie „77“.
Das nächstgelegenen Postamt befindet sich in der Maria-Tusch-Straße 27
Im Heim steht Ihnen Internet per WLAN und per LAN (Ethernet) zur Verfügung. Wichtig: der Computer muss so konfiguriert sein, dass die IP Adresse automatisch gefunden werden kann (DHCP). Bei der ersten Verbindung mit dem Internet wird der Browser auf die Registrierungsseite weiter geleitet. Nähere Informationen folgen umgehend.
Die zu öffnenden Kipp- und Drehfenster in Ihren Räumlichkeiten sind mit einer automatischen Frischluftzufuhr (oberhalb des Fensterrahmens) ausgestattet. Sie können und sollen daher bitte bei Verlassen Ihres Zimmers die Fenster geschlossen halten (siehe auch Heimstatut). Im Winterbetrieb ist eine wirksame Stoßlüftung empfehlenswert: am besten dreimal täglich, fünf bis zehn Minuten lüften.
Die Bäder im Heim Seestadt Aspern sind Innenbäder und haben keine Fensterbelüftung. Mit dem Einschalten des Lichtes neben der Tür geht der Belüftungsventilator automatisch an. Sie können diesen nach dem Benützen des Badezimmers laufen lassen und das Licht separat direkt an der Spiegelleuchte ausschalten. Wirksam bei starkem Dampf und gegen Schimmelbildung ist zudem das kalte Nachspülen nach dem Duschen.
Die Waschküche befindet sich im Erdgeschoss. Für die Bezahlung benötigen Sie eine Bankomatkarte mit NFC-Funktion (Maestro, MasterCard, V-PAY, VISA). Die Kosten belaufen sich auf 4,00 EUR pro Waschgang, das Benutzen des Trockners ist um sonst. Bitte auf die Nachtruhe Rücksicht zu nehmen!
Der Fitnessraum befindet sich im Erdgeschoss. Die Sauna und das Sanarium sind im Erdgeschoss bei der Stiege 2. Der Fitnessraum ist durchgehend für Sie geöffnet. (bitte Nachtruhe beachten!) Die Betriebszeiten der Sauna finden Sie als Aushang im Infozentrum/Foyer und an der Tür der Sauna veranschlagt.
Die hier installierten Notrufleitungen sind – wie der Name schon sagt – ausschließlich für Notfälle gedacht! In den Räumlichkeiten gibt es eine begrenzte Anzahl an Spinde. Wir bitten Sie daher, die Spinde nicht unnötig zu blockieren, wenn Sie die Sauna bzw. das Sanarium nicht benutzen.Für die Sauna und das Sanarium sind folgende Öffnungszeiten festgelegt:
Das Abschließen einer Haushaltsversicherung ist nicht zwingend notwendig. Teilweise kann aber bei der Meldung des Nebenwohnsitzes hier am Standort die Versicherung des elterlichen Haushaltes diesen mitversichern. Dies ist bitte individuell abzuklären. Bei Meldung eines Hauptwohnsitzes steht es Ihnen frei, eine zusätzliche Haushaltsversicherung abzuschließen.
Grundsätzlich haben Sie sich mit Vertragsunterzeichnung auch verpflichtet, die Regelungen des Heimstatuts einzuhalten. Hier finden Sie noch einige Ergänzungen und gezielte Hinweise dazu, im Besonderen zu Absatz IV. Punkten 1 – 15:
Jeder Heimbewohner haftet für die von ihm verursachten Schäden. Für Schäden im Zweibettzimmer haften beide Heimbewohner zur ungeteilten Hand, wenn sich der Verursacher nicht feststellen lässt. Dies betrifft auch die Gemeinschaftsräumlichkeiten. Wenn ein Schaden durch unsachgemäße oder unvorsichtige Nutzung durch die Bewohner entsteht, behalten wir uns vor, die Sanierungs- und Reparaturkosten an die betreffende Gemeinschaft zu verrechnen, wenn sich der Verursacher nicht feststellen lässt.
Bitte bedenken Sie, dass Sie als Nutzer von (Gemeinschafts-)Räumlichkeiten nicht nur eine aktive Verantwortung haben, sondern auch eine passive. Damit meinen wir, dass Sie auch Ihre Mitbewohner auf unsachgemäße Verwendung von Einrichtungsgegenständen oder der Räumlichkeiten darauf hinweisen. Sollte einem solchen Hinweis nicht gefolgt werden, haben Sie die Möglichkeit dies der Heimverwaltung anzuzeigen!
Wir bitten Sie, die Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr unbedingt einzuhalten. Während dieser Zeit ist unnötige Lärmerzeugung zu vermeiden, die Fernseh- und Radiogeräte sind auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Nicht alle Ihrer Mitbewohner möchten spätabends von Ihnen akustisch „beglückt“ werden.
Vergessen Sie bitte nicht, nach Einzug im Heim der polizeilichen Meldepflicht nachzukommen. Meldezettel bekommen Sie von der Heimverwaltung, dieser muss unsererseits (als Unterkunftgeber) auch unterfertigt werden. Nähere Informationen zur Meldung finden Sie auch im Intranet.
Sie können tagsüber gerne Gäste empfangen; vergessen Sie aber nicht, auf Ihre Mitbewohner Rücksicht zu nehmen. Falls jemand bei Ihnen übernachtet, ist davon unbedingt die Heimleitung vorher in Kenntnis zu setzen. Gästeübernachtungen können via Mail an seestadt@stuwo.at oder in eine Liste im Verwaltungsbüro angemeldet werden. Übernachtungen können max. bis zu drei Nächten und maximal für eine Person genehmigt werden (österreichisches Meldegesetz!).
Beachten Sie bitte außerdem die folgende Information zum Meldegesetz:
Das Meldegesetz sieht vor, dass Sie sich spätestens nach 3 (Werk-)Tagen beim zuständigen Magistrat ANGEMELDET haben müssen. Ebenso müssen Sie bei AUSZUG aus dem Heim die ABMELDUNG 3 (Werk-)Tage im Voraus oder bis spätestens 3 (Werk-)Tage danach, vornehmen – ACHTUNG: ein Nebenwohnsitz wird NICHT automatisch abgemeldet. Auch bei internen UMZÜGEN müssen Sie sich von dem einen Zimmer ABMELDEN und unter der neuen Zimmernummer ANMELDEN.
Wer der Meldepflicht nicht nachkommt, muss mit Strafen rechnen:
Strafbestimmungen § 22 (1)*
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro, zu bestrafen. In Fällen der Z 8 kann neben der Verhängung einer Geldstrafe auch über den Entzug der Abfrageberechtigung gemäß § 16a Abs. 5 für die Dauer von höchstens sechs Monaten erkannt werden, wenn dies erforderlich erscheint, um den Betroffenen von weiteren gleichartigen Verwaltungsübertretungen abzuhalten. |
Beachten Sie bitte:
Das Meldeformular können Sie online ausdrucken, den zur Anmeldung notwendigen Stempel samt Unterschrift des Unterkunftgebers = STUWO AG, erhalten Sie in der Verwaltung. Zur Abmeldung ist keine Bestätigung seitens des Unterkunftgebers notwendig.
*Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen (Meldegesetz 1991 - MeldeG) BGBl. Nr. 9/1992 idF BGBl. I Nr. 135/2009
In unserem Haus befinden sich (fast ausschließlich) Brandschutztüren. Sämtliche selbstschließende Türen, aber auch Ihre Zimmertüre sind eben solche. Brandschutztüren und Brandabschnittstüren sind unbedingt geschlossen zu halten. Das Blockieren der Türen durch Keile oder ähnliche Gegenstände sind im Brandfall sicherheitstechnische Todsünden. Auch das Aushängen der automatischen Türschließer ist verboten und im Schadensfall strafrechtliche verfolgbar.
Für widerrechtlich bzw. willkürlich ausgelöste Fehlalarme werden dem Verursacher die entstandenen Einsatzkosten für Feuerwehr und Polizei in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Im Wiederholungsfall behält sich die Heimleitung zudem vor, das Nutzungsverhältnis gemäß Heimstatut zu beenden!
Besonders wichtig für die Wahrnehmung Ihrer Interessen vor Ort ist die Heimvertretung, welche neben der Gestaltung eines aktiven, gesellschaftlichen Lebens im Heim auch zahlreiche andere Aufgaben und Rechte inne hat, und Sie als BewohnerIn gegenüber dem Heimträger und der Heimverwaltung vertritt.
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Studentenwohnheimes wählen dabei alljährlich - im Herbst - für das nächste Studienjahr eine Heimvertretung von min. 3 Personen aus Ihrer Mitte und deren Vorsitzenden. Infos zur amtierenden Heimvertretung finden Sie im Intranet.
*Sie haben die Hausordnung mit Vertragsunterzeichnung bzw. Unterzeichnung des Einzugprotokolles zur Kenntnis genommen bzw. dieser zugestimmt. Diese ist daher rechtlich bindend.
**Sie haben das Heimstatut mit Vertragsunterzeichnung zur Kenntnis genommen bzw. diesem zugestimmt. Dieses ist daher rechtlich bindend.